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DU Interview mit Antje Himmelreich und Lea Pheiffer: Blackouts in der Ukraine

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Die Energie- und Versorgungsinfrastruktur der Ukraine steht weiterhin unter massivem Druck. Russische Streitkräfte haben seit Jahresbeginn 2026 gezielte flächendeckende Angriffe auf Kraftwerke, Umspannstationen und andere Teile des Stromsystems verübt. Diese Angriffe haben zu erheblichen Schäden und wiederholten Stromausfällen in vielen Regionen des Landes geführt. Auch Heiz- und Wasserversorgungssysteme sind durch die Stromausfälle betroffen, da sie in weiten Teilen von einer funktionierenden Stromversorgung abhängen. Die Reparaturen dieser Systeme werden sich noch einige Wochen hinziehen, selbst wenn die Stromversorgung wieder funktioniert.

In unserem kurzen #DUInterview mit dem Mitglied unseres Leitungsgremiums Antje Himmelreich (Institut für Ostrecht / Universität Regensburg) und unserer wissenschaftlicher Assistentin Lea Pheiffer ordnen wir diese Angriffe völkerrechtlich ein.

Wie sind die gezielten Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur völkerrechtlich zu bewerten?

Nach dem humanitären Völkerrecht dürfen in einem bewaffneten Konflikt militärische Ziele angegriffen werden, wie zum Beispiel Militärbasen, Kasernen, Waffenlager, Munitionsdepots, Militärfahrzeuge etc. Militärische Angriffe auf die zivile Infrastruktur sind hingegen unzulässig, da sie zumeist kein militärisches Ziel darstellen. Aber selbst, wenn die zivile Energieinfrastruktur ein militärisches Ziel wäre, sind Angriffe völkerrechtswidrig, sofern der zu erwartende Schaden für die Zivilbevölkerung außer Verhältnis zum konkreten militärischen Vorteil steht.

Die ukrainische Energieinfrastruktur, die in den vergangenen Wochen von der russischen Seite stark beschädigt wurde, ist kein rechtmäßiges militärisches Ziel, sondern ein rein ziviles Objekt. Die Blackouts haben jedenfalls zu einem unverhältnismäßigen Schaden für die Zivilbevölkerung geführt. Die gezielten Angriffe sind damit völkerrechtswidrig und stellen einen Akt der Terrorisierung der ukrainischen Bevölkerung dar.

Welche Schutzpflichten gelten im humanitären Völkerrecht für kritische Infrastruktur wie die Stromversorgung?

Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Objekte, die keine militärischen Ziele darstellen, sind verboten. Dabei genießen lebensnotwendige Einrichtungen, darunter auch die kritische Infrastruktur, besonderen Schutz. Den Vorschriften des internationalen Völkerrechts zufolge müssen alle praktisch möglichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um bei einem militärischen Angriff unverhältnismäßigen Schaden für die Zivilbevölkerung zu vermeiden.

Nach allem, was bekannt ist, richteten sich die russischen Angriffe gezielt gegen die kritische Infrastruktur in der Ukraine. Betroffen waren vor allem das Heizsystem und die Strom- und Wasserversorgung. Unter den Bedingungen des in diesem Jahr besonders kalten Winters in der Ukraine, in dem die Temperaturen in der ukrainischen Hauptstadt nachts bis minus 20 bis 25 Grad fielen, ist diese zivile Infrastruktur von ganz entscheidender Bedeutung. Ihr Ausfall führt für die Zivilbevölkerung nicht nur zu Einschränkungen im Alltag und zu massiven Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens, sondern birgt auch erhebliche Risiken für Gesundheit und Leben: Wohnungen bleiben unbeheizt, die medizinische Versorgung wird erschwert, die Wasserversorgung unterbrochen.

Welche rechtlichen Konsequenzen können die systematischen Blackouts nach sich ziehen?

Gezielte oder unverhältnismäßige Angriffe auf Zivilisten oder zivile Einrichtungen können als Kriegsverbrechen strafbar sein. Eine Verfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) sowie vor nationalen Gerichten ist somit möglich.

Im Völkerstrafrecht gilt das Prinzip der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Nur konkrete Personen dürfen bestraft werden. Eine strafrechtliche Verfolgung russischer Verbrechen in der Ukraine ist allerdings zurzeit nur schwer durchsetzbar, da die konkreten Täter, also die militärischen Entscheidungsträger, die politische Führung und die unmittelbar die Angriffe Ausführenden, unter Kriegsbedingungen nur schwer greifbar sind.

Ermittlungen gegen die Täter können jedoch auch in absentia, also in Abwesenheit geführt werden. Das geschieht bereits und ist für spätere Strafverfahren gegen die verantwortlichen Täter enorm wichtig - Beweise werden durch ukrainische Behörden, NGOs und die Zivilbevölkerung sowie den Internationalen Strafgerichtshof zu hunderttausenden gesammelt und registriert, Tatabläufe rekonstruiert, konkrete Verantwortliche identifiziert. Die physische Anwesenheit des Beschuldigten ist dafür nicht erforderlich. Verurteilungen können ebenfalls in Abwesenheit der Täter erfolgen. Entsprechend Urteile haben ukrainische Gerichte bereits erlassen, wenn auch in geringer Zahl. Sie werden helfen, wenn es nach Kriegsende darum gehen wird, die Gerechtigkeit für die Kriegsopfer wiederherzustellen.

Antje Himmelreich

Antje Himmelreich ist seit 2008 wissenschaftliche Referentin für das Recht der Staaten des postsowjetischen Raums am Institut für Ostrecht in Regensburg. Seit 2019 lehrt sie osteuropäisches Recht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg. Im Rahmen des „Denkraum Ukraine“ leitet sie gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper und Prof. Dr. Cindy Wittke-Hohlfeld das Themenfeld „Krieg, Frieden, Nachkriegsordnung“.

Lea Pheiffer

Lea Pheiffer schloss 2023 ihr Bachelorstudium in British Studies (Anglistik) an der Universität Regensburg ab. Seit 2023 studiert sie im interdisziplinären Masterprogramm European Studies an der Universität Regensburg mit Schwerpunkten im Völkerrecht, transnationalem Menschenrechtsschutz, EU-Recht, Geo- und Europapolitik sowie Globalgeschichte. Seit 2025 arbeitet sie als studentische Hilfskraft im „Denkraum Ukraine“ im Themenfeld „Krieg, Frieden und Nachkriegsordnung“.